{"id":4892,"date":"2025-01-11T17:19:02","date_gmt":"2025-01-11T16:19:02","guid":{"rendered":"https:\/\/nsu-club.de\/?page_id=4892"},"modified":"2025-01-11T17:19:02","modified_gmt":"2025-01-11T16:19:02","slug":"satzung-des-nsu-club-burgebrach-e-v-in-der-fassung-vom-01-01-2004","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/nsu-club.de\/?page_id=4892","title":{"rendered":"Satzung des NSU-Club Burgebrach e.V. in der Fassung vom 01.01.2004"},"content":{"rendered":"<h2>Satzung des <strong>NSU-Club Burgebrach e.V. <\/strong>in der Fassung vom 01.01.2004<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Der im September 1982 gegr\u00fcndete Motorradclub f\u00fchrt den Namen \u201eNSU-Club Burgebrach\u201c mit dem Zusatz e.V.<\/p>\n<p>Er hat seinen Sitz im Burgebrach und ist in das Vereinsregister im Amtsgericht Bamberg eingetragen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Zweck des Vereins ist die Erhaltung von NSU-Fahrzeugen.<\/p>\n<p>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Ma\u00dfnahmen:<\/p>\n<p>Durch regelm\u00e4\u00dfige Treffen, Oldtimerausfahrten, Fahrzeugausstellungen und andere Veranstaltungen stellt sich der Verein dabei auch in den Dienst der \u00d6ffentlichkeit.<\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder<\/p>\n<p>erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Alle Inhaber von Vereins\u00e4mtern sind ehrenamtlich t\u00e4tig. Die Erf\u00fcllung des Vereinszweckes geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder konfessionellen Richtung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein besteht aus motorsportbegeisterten Mitgliedern.<\/p>\n<p>Die Aufnahme setzt das Mindestalter von 16 Jahren und den Besitz eines NSU-Fahrzeugs<\/p>\n<p>voraus.<\/p>\n<p>Um die Aufnahme \u0131n den Verein ist bei der Vorstandschaft schriftlich nachzusuchen.<\/p>\n<p>\u00dcber die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft unter Anh\u00f6rung der Vereinsmitglieder.<\/p>\n<p>Lehnt diese den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die Berufung zur n\u00e4chsten<\/p>\n<p>ordentlichen Generalversammlung zu. Diese entscheidet endg\u00fcltig.<\/p>\n<p>Durch Beschluss der Generalversammlung kann die Ehrenmitgliedschaft einzelnen Personen verliehen werde, die sich besondere Verdienste bei der Unterst\u00fctzung des Vereinszwecks erworben haben. Weiter Festlegungen zur Verleihung der Ehrenmitgliedschaft und der Vereinsehrungen sind in der ANLAGE 1 zu dieser Satzung geregelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet:<\/p>\n<p>a) durch freiwilligen Austritt,<\/p>\n<p>b) durch Streichung von der Mitgliedsliste,<\/p>\n<p>c) durch Tod,<\/p>\n<p>d) durch Ausschluss.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber der Vorstandschaft.<\/p>\n<p>Der auf wichtige Gr\u00fcnde gest\u00fctzte Austritt ist sofort wirksam, der Mitgliederbeitrag bis zum Schluss des Kalenderjahres wird nicht zur\u00fcckerstattet. Die Austrittserkl\u00e4rung kann mit Zustimmung der Vorstandschaft zur\u00fcckgenommen werden.<\/p>\n<p>Durch Beschluss der Vorstandschaft kann ein Mitglied von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn der Jahresbeitrag bis zum Ablauf des Kalenderjahres nicht entrichtet wurde.<\/p>\n<p>Der Tod eines Mitgliedes bewirkt das sofortige Ausscheiden.<\/p>\n<p>Ein Mitglied kann, wenn es gegen Vereinsinteressen gr\u00f6blich versto\u00dfen hat, mit sofortiger Wirkung durch die Vorstandschaft ausgeschlossen werden. Vor Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben.<\/p>\n<p>Der Beschluss \u00fcber den Ausschluss ist mit Gr\u00fcnden zu versehen und dem Mitglied mittels \u201eEinschreiben mit R\u00fcckschein\u201c bekannt zu machen. Gegen den Beschluss steht dem Mitglied die Berufung zur n\u00e4chsten ordentlichen Generalversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des eingeschriebenen Briefes bei der Vorstandschaft eingelegt werden. Macht ein Mitglied von der Berufung keinen Gebrauch, so unterwirft es sich damit dem Ausschlie\u00dfungsbeschluss mit der Folge, dass eine gerichtliche Anfechtung nicht mehr m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 &#8211; Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p>Alle Mitglieder haben die Interessen des Vereins zu f\u00f6rdern und regelm\u00e4\u00dfig an den Clubtreffen teilzunehmen.<\/p>\n<p>Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Generalversammlung festgesetzten Beitrag p\u00fcnktlich zu entrichten.<\/p>\n<p>Gleiches gilt f\u00fcr den von der Generalversammlung aus besonderem Anlass beschlossenen Umlagesatz. Dieser darf das F\u00fcnffache eines Jahresbeitrages nicht \u00fcberschreiten.<\/p>\n<p>Minderj\u00e4hrige Mitglieder sind von der Zahlung einer Umlage befreit. Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 &#8211; Finanzielle Beitragspflichten<\/strong><\/p>\n<p>Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge wird in der Generalversammlung mit einfacher Mehrheit festgelegt.<\/p>\n<p>Der Mitgliedsbeitrag wird zum 01.03. eines Jahres f\u00e4llig; die F\u00e4lligkeit tritt ohne Mahnung ein.<\/p>\n<p>Der Mitgliedsbeitrag wird durch den Kassier mittels Lastschrifteinzugsverfahren erhoben.<\/p>\n<p>Die Erm\u00e4chtigung zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren wird mit der Eintrittserkl\u00e4rung in den Verein durch das Mitglied erteilt.<\/p>\n<p>Jugendliche Mitglieder bis zu einem Alter von 18 Jahren und Ehrenmitglieder treffen keine Beitragspflichten.<\/p>\n<p>Die Aufnahmegeb\u00fchr betr\u00e4gt zus\u00e4tzlich einen Jahresbeitrag.<\/p>\n<p>Bei Vereinseintritt im letzten Quartal des Gesch\u00e4ftsjahres ist nur noch die Aufnahmegeb\u00fchr zu entrichten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 &#8211; Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind<\/p>\n<p>a) die Generalversammlung,<\/p>\n<p>b) die Vorstandschaft,<\/p>\n<p>c) der Vergn\u00fcgungsausschuss.<\/p>\n<p>Die Generalversammlung kann die Bildung weiterer Vereinsorgane beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 &#8211; Die Generalversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Die Generalversammlung ist mindestens einmal im Laufe eines Jahres durch den Vorstand einzuberufen, im \u00dcbrigen dann, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies beantragen.<\/p>\n<p>Eine Generalversammlung ist vierzehn Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich durch Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt des Marktes Burgebrach einzuberufen. Die ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Generalversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die erschienene Anzahl der Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Die Generalversammlung wird vom ersten Vorsitzenden oder dessen Vertreter geleitet. Alle Beschl\u00fcsse, mit Ausnahme des Beschlusses der Aufl\u00f6sung des Vereins, werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst und durch den Schriftf\u00fchrer protokolliert. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. Stimmgleichheit gilt als Ablehnung.<\/p>\n<p>Die Generalversammlung hat folgende Aufgaben:<\/p>\n<p>a) Feststellung, Ab\u00e4nderung und Auslegung der Satzung;<\/p>\n<p>b) Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresabrechnung der Vorstandschaft;<\/p>\n<p>c) Wahl der Vorstandschaft;<\/p>\n<p>d) Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfern auf die Dauer von 5 Jahren;<\/p>\n<p>e) Wahl des Vergn\u00fcgungsausschusses;<\/p>\n<p>f) Wahl des Technischen Leiters:<\/p>\n<p>g) Festsetzung des Mitgliedsbeitrages;<\/p>\n<p>h) Beschlussfassung \u00fcber die Erhebung einer Umlage;<\/p>\n<p>i) Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung der Vorstandschaft;<\/p>\n<p>J) Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins;<\/p>\n<p>k) Entscheidung \u00fcber die Berufung nach $ 3 und $ 4 der Satzung;<\/p>\n<p>l) Ernennung von Ehrenmitgliedern;<\/p>\n<p>Jedem Mitglied steht das Recht zu, Antr\u00e4ge einzubringen. Diese Antr\u00e4ge sind acht Tage vor der Generalversammlung schriftlich und begr\u00fcndet bei der Vorstandschaft einzureichen.<\/p>\n<p>Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung k\u00f6nnen in der Versammlung als Dringlichkeitsantr\u00e4ge gestellt werden. Die Behandlung erfordert jedoch eine 2\/3 Mehrheit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9- Die Vorstandschaft<\/strong><\/p>\n<p>Die Vorstandschaft besteht aus der gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandschaft.<\/p>\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandschaft geh\u00f6ren an<\/p>\n<p>a) der erste Vorstand,<\/p>\n<p>b) der zweite Vorstand,<\/p>\n<p>c) der Schriftf\u00fchrer,<\/p>\n<p>d) der Kassier.<\/p>\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB (B\u00fcrgerliches Gesetzbuch).<\/p>\n<p>Jedes Mitglied ist allein vertretungsberechtigt.<\/p>\n<p>Scheidet ein Mitglied der gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandschaft w\u00e4hrend der Wahlzeit aus, so \u00fcbernimmt auf Beschluss der Vorstandschaft eines der \u00fcbrigen Mitglieder die Gesch\u00e4fte des Ausgeschiedenen bis zur satzungsgem\u00e4\u00dfen Neuwahl der Vorstandschaft.<\/p>\n<p>Die Vorstandschaft wird auf 5 Jahre gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Die Wahl der gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandschaft wird in geheimer Wahl durchgef\u00fchrt. Die Wahl der weiteren Mitglieder der Vorstandschaft, der Kassenpr\u00fcfer und der Vergn\u00fcgungswarte wird per Akklamation durchgef\u00fchrt. Die Generalversammlung kann mit einfacher Mehrheit die geheime Wahl anstatt der Akklamation festlegt.<\/p>\n<p>Auch die vorab genannten weiteren Vereins\u00e4mter werden auf 5 Jahre gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Zur Durchf\u00fchrung der Wahl wird ein Wahlvorstand bestimmt.<\/p>\n<p>Die Vorstandschaft fasst ihre Beschl\u00fcsse in Vorstandschaftssitzungen, die vom ersten Vorstand oder dem zweiten Vorstand schriftlich oder m\u00fcndlich einberufen werden. Die Beschl\u00fcsse der Vorstandschaft sind schriftlich niederzulegen um vom ersten Vorstand und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 &#8211; Das Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 &#8211; Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung mit Zustimmung von drei Viertelteilen der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Sofern die Generalversammlung nicht anderes beschlie\u00dft, sind der erste Vorstand und der Kassier die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Kinderg\u00e4rten St. Vitus und St. Anna in Burgebrach.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 &#8211; Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n<p>Die vorliegende Satzung ist in der Generalversammlung vom 01.02.2004 beschlossen worden und mit dem gleichen Tage in Kraft getreten.<\/p>\n<p>Der Vorstand kann zur vorliegenden Satzung eine Gesch\u00e4ftsordnung erlassen.<\/p>\n<p>In der Anlage 1 zur Satzung werden Details zu Vereinsehrungen und zur Beitragsh\u00f6he festgelegt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Anlage 1<\/strong><\/p>\n<p><strong>der Satzung NSU-Club Burgebrach in der Fassung vom 01.01.2004<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Vereinsehrungen<\/strong><\/p>\n<p>Nach 10 Jahren Mitgliedschaft wird die Vereinsnadel in Bronze verliehen,<\/p>\n<p>nach 25 Jahren die Vereinsnadel in Silber,<\/p>\n<p>nach 40 Jahren die Vereinsnadel in Gold.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ehrenmitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Die Ehrenmitgliedschaft kann f\u00fcr langj\u00e4hrige Mitgliedschaft oder f\u00fcr besondere Verdienste durch die Vorstandschaft verliehen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Beitragsh\u00f6he<\/strong><\/p>\n<p>Der Jahresbeitrag betr\u00e4gt 20 Euro ab Inkrafttreten der Satzung in der Fassung vom 01.01.2004.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Jahreshauptausfahrt<\/strong><\/p>\n<p>Die Unkosten des Begleitfahrzeugs werden vom Verein getragen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/nsu-club.de\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/NSU_Versammlung_2019-05-07-at-07.50.40-5.jpeg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-4263 size-medium\" src=\"https:\/\/nsu-club.de\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/NSU_Versammlung_2019-05-07-at-07.50.40-5-225x300.jpeg\" alt=\"\" width=\"225\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/nsu-club.de\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/NSU_Versammlung_2019-05-07-at-07.50.40-5-225x300.jpeg 225w, https:\/\/nsu-club.de\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/NSU_Versammlung_2019-05-07-at-07.50.40-5-768x1024.jpeg 768w, https:\/\/nsu-club.de\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/NSU_Versammlung_2019-05-07-at-07.50.40-5.jpeg 1200w\" sizes=\"auto, (max-width: 225px) 100vw, 225px\" \/><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des NSU-Club Burgebrach e.V. in der Fassung vom 01.01.2004 &nbsp; \u00a7 1 Name und Sitz des Vereins Der im September 1982 gegr\u00fcndete Motorradclub f\u00fchrt den Namen \u201eNSU-Club Burgebrach\u201c mit dem Zusatz e.V. 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